Aktuelles
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen monatlichen Mandantenbrief zur Verfügung, der Sie aktuell über interessante Themen informiert.
Zum Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage des Vorsteuerabzugs einer Ein-Personen-GmbH im Rahmen einer Sachgründung mit einem Pkw zu entscheiden. Die Rechnung für das Fahrzeug war auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt.
Im Streitfall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung. Dafür erwarb sie einen Pkw, den sie entsprechend in die GmbH einbrachte. Die Rechnung über den PKW war adressiert an die Unternehmerin und Ihre Geschäftsadresse. Das Fahrzeug war ausschließlich zur betrieblichen Nutzung vorgesehen. Das Finanzamt verwehrte der GmbH jedoch den Vorsteuerabzug, da es sich um einen privaten Erwerb der Gesellschafterin gehandelt habe, wie es auch aus der Rechnung hervorgehe.
Personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase
Das Gericht entschied allerdings zugunsten der GmbH. Nach dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer stehe ihr der Vorsteuerabzug zu, da die Gründungsgesellschafterin selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Deshalb habe eine personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase zu erfolgen. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Rechnung auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt war, so das Urteil vom 3. April 2025 (Az. 5 K 111/24).
Revision zugelassen
Das Gericht berücksichtigte dabei eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die auf den Streitfall übertragbar sei. Es hat aber die Revision zugelassen.
(Niedersächsisches FG / STB Web)
Berlin (Tegel)
Univerta Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Ernststraße 4
13509 Berlin
Tel.: 030.432 19 33
Fax: 030.435 17 91
E-Mail: info@univerta.de
Oranienburg
Univerta Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Germendorfer Dorfstraße 24
16515 Oranienburg
Tel.: 03301.53 07 00
Fax: 03301.53 50 62
E-Mail: info@univerta.com