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Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz muss allerdings am 19. Dezember noch den Bundesrat passieren. Ländervertreter äußerten zuvor Bedenken wegen erwarteter Einnahmenausfälle.
Zentrale steuerliche Änderungen
- Gastronomie: Ab 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken, um die Branche zu entlasten. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
- Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendelnde soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen und bereits ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt werden. Dies soll auch für Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gelten.
- Ehrenamt: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht werden. Zudem soll E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt werden.
Änderungen im Finanzausschuss
Das Parlament verabschiedete das Gesetz in einer vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung. Eine der Änderungen betrifft Gewerkschaftsmitglieder. Sie sollen ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen können.
Zudem verdoppelte der Ausschuss die steuerlich abziehbaren Höchstbeträge für Parteispenden. Darüber hinaus sollen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt werden, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (bisher 45.000 Euro).
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.
(Dt. Bundestag / STB Web)
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