Aktuelles
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen monatlichen Mandantenbrief zur Verfügung, der Sie aktuell über interessante Themen informiert.
Gutachten zum Umsatzsteuersystem vorgelegt
Eine ZEW-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat die Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuersystem analysiert. Viele der ermäßigten Steuersätze verursachten hohe Steuerausfälle und seien oft nicht überzeugend begründet, so das Ergebnis.
Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsleistungen sowie Teile kultureller und gesundheitlicher Angebote sehen die Forschenden den reduzierten Steuersatz kritisch. Hier würden häufig eher einkommensstärkere Haushalte profitieren, während gleichzeitig hohe Steuerausfälle entstünden. Zielgenauer wären direkte Transfers, da sie häufig effizienter sind als pauschale Steuersenkungen.
Besonders gut begründbar hingegen seien reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen würden verteilungspolitischen Zielen dienen, etwa durch Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, oder erwünschte administrative Effekte fördern.
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
Den Berechnungen zufolge summieren sich die Mindereinnahmen allein im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen, so das Fazit. Dieser könnte rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden.
"Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll. Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, sollte die Steuerpolitik stärker auf ein einfaches und transparentes System setzen", sagt ZEW-Projektleiter Prof. Dr. Friedrich Heinemann.
Eine Zusammenfassung der Analyse mit den Hauptempfehlungen bietet der ZEW Policy Brief.
(ZEW / STB Web)
Berlin (Tegel)
Univerta Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Ernststraße 4
13509 Berlin
Tel.: 030.432 19 33
Fax: 030.435 17 91
E-Mail: info@univerta.de
Oranienburg
Univerta Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Germendorfer Dorfstraße 24
16515 Oranienburg
Tel.: 03301.53 07 00
Fax: 03301.53 50 62
E-Mail: info@univerta.com